AGB
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltungsbereich und Vertragsabschluss
1.1 Wir widersprechen ausdrücklich den AGB des Auftraggebers, sofern diese den Inhalten unserer AGB widersprechen.
1.2 Die DIN 18451 bildet die Vertragsgrundlage, mit Ausnahme der Abschnitte 3.7 und 4.3.23, die wie folgt modifiziert sind: - 0. Leistungserbringung
Das Unternehmen ist ausschließlich für die Akquise der Aufträge zuständig. Der Aufbau, Abbau sowie sonstige Montageleistungen werden durch von uns beauftragte Subunternehmer durchgeführt.
- 3.7: Das Gerüst wird in einem für den vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand bereitgestellt.
- 3.7.1: Während der Gebrauchsüberlassung übernimmt der AG die Obhutspflicht sowie die Verkehrssicherungspflicht für die Gerüste, insbesondere für nicht montierte Einzelteile, die durch den AG abgebaut wurden.
- 3.7.2: Sofern während der Gebrauchsüberlassung Veränderungen an diesem Zustand auftreten, hat der AN den vertragsmäßigen Zustand auf schriftliche Aufforderung durch den AG wiederherzustellen.
- 3.7.3: Soweit die Wiederherstellung aus Gründen erfolgt, die der AN nicht zu vertreten hat, hat der AG die gesamten Kosten und den Mehraufwand zu übernehmen.
- 4.3.23: Die Reinigung und das Abräumen des Gerüstes von grober Verschmutzung, Abfällen, Putzresten und Rückständen aller Art obliegt dem AG. Das Gerüst ist vollständig frei von Putzresten und besenrein zurückzugeben. Sollte eine Reinigung durch uns erforderlich sein, wird diese zu einem Stundensatz von 70 € netto in Rechnung gestellt.
2. Angebot
2.1. Unsere Kostenangebote sind stets freibleibend. Das gilt auch für solche Angebote, mit denen wir uns an Ausschreibungen aller Art beteiligen. Alle Verträge werden für uns erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich. Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Pflichten des AG / Nutzung der Gerüste
3.1 Gerüste dürfen nur für die im Angebot bzw. Auftrag festgelegten Zwecke benutzt werden. Bauliche Veränderungen am Material, an den Verankerungen oder das Anbringen von Schutznetzen etc. dürfen nur durch die Mitarbeiter der KK Immobilien GmbH, vorgenommen werden. Der Auftraggeber nimmt das Gerüst während der Vorbehaltszeit in seine Obhut und ist für die pflegliche Behandlung, Erhaltung und ordnungsgemäße Benutzung des Gerüstes verantwortlich.
3.2 Die Genehmigungen zur Sondernutzung öffentlichen Grundes sowie fremder Grundstücke und Gebäude sind vom Auftraggeber vor Aufstellung des Gerüstes einzuholen. Mögliche Gebühren trägt der Auftraggeber.
3.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Quittierung der von uns aufgestellten Protokolle (z. B. über vorgenommene Verankerungszahlen und Anzahl der Leiteraufgänge).
3.4 Auch wenn durch uns eine Beleuchtung und Absicherung des Gerüstes erfolgt, verbleibt die Verkehrssicherungspflicht beim Auftraggeber.
3.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die auf dem Gerüst arbeitenden Handwerker über die Art und den Umfang des Gerüstes unter Beachtung der aktuellen Unfallverhütungsvorschriften für Bauarbeiten zu informieren.
3.6 Den Mitarbeitern des Auftragnehmers muss zu den vereinbarten oder üblichen Arbeitszeiten freier Zugang zum Leistungsort gewährt werden. Wartezeiten und vergebliche Anfahrten sind gesondert je nach Zeitaufwand zu berechnen.
3.7 Wird ein Gerüst infolge höherer Gewalt (z. B. Feuer, Gebäudeeinsturz, Sturm ab Windstärke 6) beschädigt, ist vom Auftraggeber der Wiederbeschaffungspreis zu erstatten.
3.8 Zeitaufwand zur Korrektur von Fehlaufstellungen, die aufgrund von Fehlinformationen des AG entstanden sind, wird dem Auftraggeber berechnet.
3.9 Wir sind berechtigt, das Gerüst unentgeltlich zur Eigenwerbung zu nutzen. Die Anbringung von Werbeschildern durch den Auftraggeber bedarf unserer schriftlichen Genehmigung.
3.10 Während des Auf-, Ab- und Umrüstens hat jede andere Beschäftigung an der betreffenden Stelle zu ruhen.
3.11 Der Gerüstabbau darf nur von uns vorgenommen werden. Eigenmächtige Ab- und Umrüstungen sind untersagt.
3.12 Für die Standfestigkeit nicht von uns errichteter Bauteile oder Einrichtungen sowie für die Tragfähigkeit des Baugrundes trägt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung.
3.14 Das Schließen der Ankerlöcher obliegt dem Auftraggeber. Ein beauftragter Fachbetrieb führt diese Arbeiten fachgerecht aus; Verschlusskappen sind nur provisorisch.
3.15 Auf der Baustelle vorhandene Kräne und Aufzugsvorrichtungen sowie Strom- und Wasseranschlüsse dürfen für den Gerüsttransport unentgeltlich genutzt werden.
4. Zusatzleistungen
Unsere Angebote gehen von erschwernisfreien Bedingungen aus. Die folgenden, zusätzlichen Erschwernisse werden gesondert berechnet:
4.1 Gebühren und Genehmigungskosten für öffentliche und fremde Grundstücksnutzung.
4.2 Errichtung von Schutzgerüsten zur Sicherung des Verkehrs.
4.3 Nachträgliche Änderungen am Gerüst oder Unterhaltungsarbeiten ohne Verschulden des AN.
4.4 Reinigung der Gerüste von groben Verschmutzungen und Putzresten, falls der AG dies nicht übernimmt. Diese Arbeiten werden mit einem Stundensatz von 70 € netto berechnet.
4.5 Erstellung statischer Berechnungen für die Gerüststandfestigkeit.
4.6 Gebühren für Gerüstabnahmen durch Prüfingenieure.
4.7 Einschränkungen in der Zufahrtsmöglichkeit zur Montagestelle.
4.8 Maßnahmen zur Untergrundvorbereitung.
4.9 Beleuchtung des Gerüstes zur Sicherung des Verkehrs während der Vorbehaltszeit.
4.10 Anbringung von Aufzügen zur Baustoffbeförderung.
4.11 Aufstellen und Abbau von Bauzäunen und Laufstegen.
4.12 Sicherung von Gebäudeteilen sowie besondere Untergrundvorbereitungen.
4.13 Verlängerung der Gebrauchsüberlassung über die Grundstandzeit hinaus wird nach Wochenmietansätzen berechnet, falls kein anderer Betrag vereinbart ist.
4.14 Quadratmeterpreise gelten horizontal in der größten Abwicklung und vertikal bis zur Oberkante des Gebäudes.
4.15 Für Gerüstbauten, die mit dem Bauwerk wachsen oder Teilabrüstungen erforderlich machen, wird jede Baustufe gesondert berechnet.
4.16 Die Vorhaltezeit beginnt mit dem vereinbarten Nutzungszeitpunkt und endet, wenn der Auftraggeber das Gerüst nicht mehr benötigt. Schlechtwettertage und Feiertage gelten als volle Tage der Vorhaltedauer.
5. Freigabe / Freimeldungsfrist
5.1. Die Freigabe zum Gerüstabbau hat schriftlich zu erfolgen. Mündliche oder telefonische Abmeldungen sind vom Auftraggeber schriftlich zu bestätigen. Die Gebrauchsüberlassung endet frühestens drei Werktage nach Eingang der schriftlichen Freigabe bei uns.
5.2. Sollte das Gerüst nicht pünktlich freigegeben werden, wird für jede angefangene Woche Verlängerung eine zusätzliche Mietgebühr von 5 % der ursprünglichen Auftragssumme in Rechnung gestellt.
6. Rückgabe
6.1. Der AG hat das Gerüst mit allen Einrichtungen nach Beendigung der Gebrauchsüberlassung vollständig, unbeschädigt und besenrein, sowie frei von Putzresten zurückzugeben. Sollte das Gerüst nicht besenrein und frei von Putzresten sein, behalten wir uns vor, den Abbau abzulehnen oder eine kostenpflichtige Reinigung durchzuführen. Diese Reinigung wird zu einem Stundensatz von 70 € netto abgerechnet.
6.2. Im Interesse des Auftraggebers wird seine Anwesenheit zum Abbautermin empfohlen.
7. Haftung
7.1 Mit der Übernahme der Montage gewährleisten wir die einwandfreie Ausführung nach den Angaben des Bestellers.
7.2 Der AG haftet für alle während der Gebrauchsüberlassung entstandenen Schäden und Verluste am Gerüstmaterial.
7.3 Unsere Haftung beschränkt sich auf Fälle grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für unbefugte Beschädigungen durch Dritte ist ausgeschlossen.
7.4 Schäden sind uns unverzüglich mitzuteilen. Bei nicht nachvollziehbarem Schadensbild ist eine Ersatzpflicht ausgeschlossen.
7.5 Behinderungen durch höhere Gewalt führen zu einer Lieferverlängerung.
8. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der im Impressum genannten Firma (nachfolgend „Unternehmen“) und ihren Kunden abgeschlossen werden.
8.1. Leistungserbringung
Das Unternehmen ist ausschließlich für die Akquise sowie die Bereitstellung des Gerüstmaterials zuständig. Der Aufbau, Abbau sowie sonstige Montageleistungen werden durch von uns beauftragte Subunternehmer durchgeführt.
8.2 Beauftragung von Subunternehmern
Das Unternehmen behält sich ausdrücklich das Recht vor, zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen Subunternehmer einzusetzen. Die Auswahl und Beauftragung dieser Subunternehmer erfolgt nach eigenem Ermessen des Unternehmens.
8.3 Haftung
Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, die durch Subunternehmer verursacht wurden. Die Haftung liegt in solchen Fällen direkt beim jeweiligen Subunternehmer. Die Kunden erkennen an, dass Ansprüche aufgrund von Mängeln oder Verzögerungen der Leistungserbringung direkt mit dem Subunternehmer zu klären sind.
8.4 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens.
9. Zahlungsbedingungen/ Zahlungsverzug
9.1 Unsere Abschlags- Einzel- oder Schlussrechnungen sind ohne Abzug, nach den schriftlich vereinbarten Zahlungsbedingungen, fällig.
9.2 Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen, die von uns bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt worden sind, ist ausgeschlossen.Sollte die Rechnung nicht innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels beglichen werden, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, das Gerüst ohne weitere Ankündigung abzubauen. Alle dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
9.3 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % bzw. 9% über dem Basiszins gem. § 288 Abs. 1 und 2 BGB zu erheben. Weitere dadurch entstehende Schadenersatzansprüche sind nicht auszuschließen.
9.4 Kommt der Auftraggeber mit der Bezahlung unseres Rechnungsbetrages in Verzug sind wir berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen und auf Kosten des Auftraggebers das Gerüstmaterial unverzüglich abzubauen und abzutransportieren. Wir behalten uns vor, die Zahlungsbedingungen bei Minderung der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu ändern.
10. Gerichtsstand, Allgemeine Bestimmungen
Der Gerichtsstand ist Michelstadt Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, verlieren die übrigen Bestimmungen nicht ihre Gültigkeit.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltungsbereich und Vertragsabschluss
1.1 Wir widersprechen ausdrücklich den AGB des Auftraggebers, sofern diese den Inhalten unserer AGB widersprechen.
1.2 Die DIN 18451 bildet die Vertragsgrundlage, mit Ausnahme der Abschnitte 3.7 und 4.3.23, die wie folgt modifiziert sind:
- 3.7: Das Gerüst wird in einem für den vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand bereitgestellt.
- 3.7.1: Während der Gebrauchsüberlassung übernimmt der AG die Obhutspflicht sowie die Verkehrssicherungspflicht für die Gerüste, insbesondere für nicht montierte Einzelteile, die durch den AG abgebaut wurden.
- 3.7.2: Sofern während der Gebrauchsüberlassung Veränderungen an diesem Zustand auftreten, hat der AN den vertragsmäßigen Zustand auf schriftliche Aufforderung durch den AG wiederherzustellen.
- 3.7.3: Soweit die Wiederherstellung aus Gründen erfolgt, die der AN nicht zu vertreten hat, hat der AG die gesamten Kosten und den Mehraufwand zu übernehmen.
- 4.3.23: Die Reinigung und das Abräumen des Gerüstes von grober Verschmutzung, Abfällen, Putzresten und Rückständen aller Art obliegt dem AG. Das Gerüst ist vollständig frei von Putzresten und besenrein zurückzugeben. Sollte eine Reinigung durch uns erforderlich sein, wird diese zu einem Stundensatz von 70 € netto in Rechnung gestellt.
2. Angebot
2.1. Unsere Kostenangebote sind stets freibleibend. Das gilt auch für solche Angebote, mit denen wir uns an Ausschreibungen aller Art beteiligen. Alle Verträge werden für uns erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich. Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Pflichten des AG / Nutzung der Gerüste
3.1 Gerüste dürfen nur für die im Angebot bzw. Auftrag festgelegten Zwecke benutzt werden. Bauliche Veränderungen am Material, an den Verankerungen oder das Anbringen von Schutznetzen etc. dürfen nur durch die Mitarbeiter der KK Immobilien GmbH, vorgenommen werden. Der Auftraggeber nimmt das Gerüst während der Vorbehaltszeit in seine Obhut und ist für die pflegliche Behandlung, Erhaltung und ordnungsgemäße Benutzung des Gerüstes verantwortlich.
3.2 Die Genehmigungen zur Sondernutzung öffentlichen Grundes sowie fremder Grundstücke und Gebäude sind vom Auftraggeber vor Aufstellung des Gerüstes einzuholen. Mögliche Gebühren trägt der Auftraggeber.
3.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Quittierung der von uns aufgestellten Protokolle (z. B. über vorgenommene Verankerungszahlen und Anzahl der Leiteraufgänge).
3.4 Auch wenn durch uns eine Beleuchtung und Absicherung des Gerüstes erfolgt, verbleibt die Verkehrssicherungspflicht beim Auftraggeber.
3.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die auf dem Gerüst arbeitenden Handwerker über die Art und den Umfang des Gerüstes unter Beachtung der aktuellen Unfallverhütungsvorschriften für Bauarbeiten zu informieren.
3.6 Den Mitarbeitern des Auftragnehmers muss zu den vereinbarten oder üblichen Arbeitszeiten freier Zugang zum Leistungsort gewährt werden. Wartezeiten und vergebliche Anfahrten sind gesondert je nach Zeitaufwand zu berechnen.
3.7 Wird ein Gerüst infolge höherer Gewalt (z. B. Feuer, Gebäudeeinsturz, Sturm ab Windstärke 6) beschädigt, ist vom Auftraggeber der Wiederbeschaffungspreis zu erstatten.
3.8 Zeitaufwand zur Korrektur von Fehlaufstellungen, die aufgrund von Fehlinformationen des AG entstanden sind, wird dem Auftraggeber berechnet.
3.9 Wir sind berechtigt, das Gerüst unentgeltlich zur Eigenwerbung zu nutzen. Die Anbringung von Werbeschildern durch den Auftraggeber bedarf unserer schriftlichen Genehmigung.
3.10 Während des Auf-, Ab- und Umrüstens hat jede andere Beschäftigung an der betreffenden Stelle zu ruhen.
3.11 Der Gerüstabbau darf nur von uns vorgenommen werden. Eigenmächtige Ab- und Umrüstungen sind untersagt.
3.12 Für die Standfestigkeit nicht von uns errichteter Bauteile oder Einrichtungen sowie für die Tragfähigkeit des Baugrundes trägt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung.
3.14 Das Schließen der Ankerlöcher obliegt dem Auftraggeber. Ein beauftragter Fachbetrieb führt diese Arbeiten fachgerecht aus; Verschlusskappen sind nur provisorisch.
3.15 Auf der Baustelle vorhandene Kräne und Aufzugsvorrichtungen sowie Strom- und Wasseranschlüsse dürfen für den Gerüsttransport unentgeltlich genutzt werden.
4. Zusatzleistungen
Unsere Angebote gehen von erschwernisfreien Bedingungen aus. Die folgenden, zusätzlichen Erschwernisse werden gesondert berechnet:
4.1 Gebühren und Genehmigungskosten für öffentliche und fremde Grundstücksnutzung.
4.2 Errichtung von Schutzgerüsten zur Sicherung des Verkehrs.
4.3 Nachträgliche Änderungen am Gerüst oder Unterhaltungsarbeiten ohne Verschulden des AN.
4.4 Reinigung der Gerüste von groben Verschmutzungen und Putzresten, falls der AG dies nicht übernimmt. Diese Arbeiten werden mit einem Stundensatz von 70 € netto berechnet.
4.5 Erstellung statischer Berechnungen für die Gerüststandfestigkeit.
4.6 Gebühren für Gerüstabnahmen durch Prüfingenieure.
4.7 Einschränkungen in der Zufahrtsmöglichkeit zur Montagestelle.
4.8 Maßnahmen zur Untergrundvorbereitung.
4.9 Beleuchtung des Gerüstes zur Sicherung des Verkehrs während der Vorbehaltszeit.
4.10 Anbringung von Aufzügen zur Baustoffbeförderung.
4.11 Aufstellen und Abbau von Bauzäunen und Laufstegen.
4.12 Sicherung von Gebäudeteilen sowie besondere Untergrundvorbereitungen.
4.13 Verlängerung der Gebrauchsüberlassung über die Grundstandzeit hinaus wird nach Wochenmietansätzen berechnet, falls kein anderer Betrag vereinbart ist.
4.14 Quadratmeterpreise gelten horizontal in der größten Abwicklung und vertikal bis zur Oberkante des Gebäudes.
4.15 Für Gerüstbauten, die mit dem Bauwerk wachsen oder Teilabrüstungen erforderlich machen, wird jede Baustufe gesondert berechnet.
4.16 Die Vorhaltezeit beginnt mit dem vereinbarten Nutzungszeitpunkt und endet, wenn der Auftraggeber das Gerüst nicht mehr benötigt. Schlechtwettertage und Feiertage gelten als volle Tage der Vorhaltedauer.
5. Freigabe / Freimeldungsfrist
5.1. Die Freigabe zum Gerüstabbau hat schriftlich zu erfolgen. Mündliche oder telefonische Abmeldungen sind vom Auftraggeber schriftlich zu bestätigen. Die Gebrauchsüberlassung endet frühestens drei Werktage nach Eingang der schriftlichen Freigabe bei uns.
5.2. Sollte das Gerüst nicht pünktlich freigegeben werden, wird für jede angefangene Woche Verlängerung eine zusätzliche Mietgebühr von 5 % der ursprünglichen Auftragssumme in Rechnung gestellt.
6. Rückgabe
6.1. Der AG hat das Gerüst mit allen Einrichtungen nach Beendigung der Gebrauchsüberlassung vollständig, unbeschädigt und besenrein, sowie frei von Putzresten zurückzugeben. Sollte das Gerüst nicht besenrein und frei von Putzresten sein, behalten wir uns vor, den Abbau abzulehnen oder eine kostenpflichtige Reinigung durchzuführen. Diese Reinigung wird zu einem Stundensatz von 70 € netto abgerechnet.
6.2. Im Interesse des Auftraggebers wird seine Anwesenheit zum Abbautermin empfohlen.
7. Haftung
7.1 Mit der Übernahme der Montage gewährleisten wir die einwandfreie Ausführung nach den Angaben des Bestellers.
7.2 Der AG haftet für alle während der Gebrauchsüberlassung entstandenen Schäden und Verluste am Gerüstmaterial.
7.3 Unsere Haftung beschränkt sich auf Fälle grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für unbefugte Beschädigungen durch Dritte ist ausgeschlossen.
7.4 Schäden sind uns unverzüglich mitzuteilen. Bei nicht nachvollziehbarem Schadensbild ist eine Ersatzpflicht ausgeschlossen.
7.5 Behinderungen durch höhere Gewalt führen zu einer Lieferverlängerung.
8. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der im Impressum genannten Firma (nachfolgend „Unternehmen“) und ihren Kunden abgeschlossen werden.
8.1. Leistungserbringung
Das Unternehmen ist ausschließlich für die Akquise sowie die Bereitstellung des Gerüstmaterials zuständig. Der Aufbau, Abbau sowie sonstige Montageleistungen werden durch von uns beauftragte Subunternehmer durchgeführt.
8.2 Beauftragung von Subunternehmern
Das Unternehmen behält sich ausdrücklich das Recht vor, zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen Subunternehmer einzusetzen. Die Auswahl und Beauftragung dieser Subunternehmer erfolgt nach eigenem Ermessen des Unternehmens.
8.3 Haftung
Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, die durch Subunternehmer verursacht wurden. Die Haftung liegt in solchen Fällen direkt beim jeweiligen Subunternehmer. Die Kunden erkennen an, dass Ansprüche aufgrund von Mängeln oder Verzögerungen der Leistungserbringung direkt mit dem Subunternehmer zu klären sind.
8.4 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens.
9. Zahlungsbedingungen/ Zahlungsverzug
9.1 Unsere Abschlags- Einzel- oder Schlussrechnungen sind ohne Abzug, nach den schriftlich vereinbarten Zahlungsbedingungen, fällig.
9.2 Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen, die von uns bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt worden sind, ist ausgeschlossen.Sollte die Rechnung nicht innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels beglichen werden, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, das Gerüst ohne weitere Ankündigung abzubauen. Alle dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
9.3 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % bzw. 9% über dem Basiszins gem. § 288 Abs. 1 und 2 BGB zu erheben. Weitere dadurch entstehende Schadenersatzansprüche sind nicht auszuschließen.
9.4 Kommt der Auftraggeber mit der Bezahlung unseres Rechnungsbetrages in Verzug sind wir berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen und auf Kosten des Auftraggebers das Gerüstmaterial unverzüglich abzubauen und abzutransportieren. Wir behalten uns vor, die Zahlungsbedingungen bei Minderung der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu ändern.
10. Gerichtsstand, Allgemeine Bestimmungen
Der Gerichtsstand ist Michelstadt Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, verlieren die übrigen Bestimmungen nicht ihre Gültigkeit.
